Kosten einer Ehescheidung

Hinsichtlich der Höhe der Kosten einer anwaltlichen Vertretung sind viele Unwahrheiten im Umlauf. Tatsächlich sind allerdings die Kosten überschaubar und eine frühzeitige anwaltliche Begleitung und Beratung erspart häufig erhebliche Folgekosten in anderen Bereichen.

Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich z.B. in der Regel auf 100,- Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Sie erhalten von mir in jedem Stand des Verfahrens eine klare Aussage darüber, welche Kosten für Sie anfallen – verbindlich und transparent. Auch eine verbindliche Gebührenvereinbarung und sogar die Vereinbarung eines Erfolgshonorar sind möglich.  

Bei geringem Einkommen ist sogar im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe eine kostenlose Beratung und gerichtliche Vertretung möglich. Bitte sprechen Sie mich einfach an!
Gerne informiere ich Sie unverbindlich vorab über die zu erwartenden Kosten meiner Tätigkeit und beantrage für Sie – soweit erforderlich – Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Auch mit Fragen der Kostendeckung durch Ihre Rechtschutzversicherung können Sie sich gerne an mich wenden. Ich kann hier jedoch nur unverbindlich Auskunft erteilen, da die abschließende Prüfung dieser Frage Ihrer Versicherungsgesellschaft obliegt.

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