Aufhebung der Lebenspartnerschaft in Münster

Die Lebenspartnerschaft wird ebenso wie die Ehe auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch ein Urteil des zuständigen Familiengerichtes aufgehoben. Hierbei muss sich zumindest der Antragsteller anwaltlich vertreten lassen.  
 
Wie bei einer Ehe kann eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach einem Jahr Trennungszeit beantragt werden, wenn beide Lebenspartner die Aufhebung wünschen oder wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, die der Wiederherstellung der Lebenspartnerschaft entgegenstehen.

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