Prozesskostenhilfe
Auch bei geringem Einkommen, wie z.B. bei Sozialhilfebezug, Bezug von Arbeitslosengeld II oder hoher Verschuldung können Sie sicher sein, dass ich Ihre anwaltliche Vertretung zuverlässig und kompetent durchführe. Bei Gericht stelle ich für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und sorge dafür, dass Sie die Ihnen zustehende staatliche Unterstützung erhalten.
Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, ich sage Ihnen, ob für Sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich in Betracht kommt bzw. erstelle Ihnen kostenfrei und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag.